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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verein Sichtfeld Openair

1. Allgemeines

Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Das Zelten auf dem dafür vorgesehenen und abgesperrten Gelände ist frühestens ab Freitag, 2. August 2024, ab 16.00 Uhr und bis spätestens Sonntag, 4. August 2024, 12.00 Uhr möglich (Vereinsmitglieder ausgenommen).

 

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Das Mitbringen von Süssgetränken, Bier etc., Glas und Dosen, offene Feuer und Einweggrills sowie fest verbaute Gasflaschen in Campingbussen, Tiere, Waffen aller Art, Feuerwerkskörper, Bengalos und alle anderen pyrotechnischen Artikel, weitere tendenziell gefährliche Gegenstände wie Sägen, Äxte oder Laserpointer, sind verboten. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber bzw. Eintrittskarteninhaber die Vertragsbedingungen der Veranstalterin.

 

2. Vertragsbindung

Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber und der Veranstalterin.

 

3. Handel von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten der Veranstalterin zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt.

 

4. Eintritt ins Festivalgelände

Die Eintrittskarte wird am Haupteingang gegen einen entsprechenden Bändel getauscht. Der Bändel berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände während den publizierten Öffnungszeiten. Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Bändel berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen. Der Sicherheitsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen Eingängen und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten oder Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.

 

5. Aufenthalt auf dem Festivalgelände

Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Festivalgelände ist frühestens ab Freitag, 2. August 2024, 16.00 Uhr (Vereinsmitglieder ausgenommen), spätestens bis am Sonntag, 4. August 2024, 12.00 Uhr möglich. Das Zelten auf dem Festivalgelände ist möglich und gewährleistet, solange Platz vorhanden ist. Ein Anspruch auf einen Zeltplatz besteht nicht. Wohnmobile haben eine Zufahrt zum Festivalgelände. Die Zufahrt ist am Freitag, 2. August 2024 von 16:00 – 21:00 Uhr und am Samstag, 3. August 2024 von 13:00 – 18:00 Uhr möglich. Security-Kontrollen werden durchgeführt.

 

6. Lärmimmissionen

Die Veranstalterin hat keinen Einfluss auf die Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An der Kasse werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

 

7. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

8. Mitbringen von Gegenständen

Das Mitbringen von Süssgetränken, Bier etc., Glas und Dosen, offene Feuer und Einweggrills sowie fest verbaute Gasflaschen in Campingbussen, Tiere, Waffen aller Art, Feuerwerkskörper, Bengalos und alle anderen pyrotechnischen Artikel, weitere tendenziell gefährliche Gegenstände wie Sägen, Äxte oder Laserpointer, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. Der Sicherheitsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen Eingängen und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheitskontrollen durch. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

 

9. Rückweisung von Personen

Der von der Veranstalterin eingesetzte Sicherheitsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen wichtigen Grund darstellen.

 

10. Rückerstattungsanspruch

In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

 

11. Fotografie, Bild – und Tonaufnahmen

Ton- und Bildaufnahmen von den am Festival auftretenden Musiker*innen für den persönlichen Gebrauch sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Im Falle von Zuwiderhandlungen lehnt die Veranstalterin jegliche Haftung ab.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie auf dem Festivalgelände fotografiert oder gefilmt werden können. Die Festivalbesucher werden darauf hingewiesen, dass vor/während/nach der Veranstaltung vom Publikum Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten ohne Entschädigung kommerziell genutzt und verwertet, insb. live ausgestrahlt, werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Veranstaltungsbesucher in diese Aufnahme seiner Person und der entschädigungslosen Nutzung und Verwertung (insb. Veröffentlichung und Ausstrahlung) der Aufnahmen ein.

 

12. Programmänderungen

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

 

13. Parkmöglichkeiten

Es sind ausschliesslich die signalisierten Festivalparkplätze zu benutzen. Beim Parkieren ist den Anweisungen der Verkehrs-Security unbedingt Folge zu leisten. Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt. Die Anzahl Parkplätze ist beschränkt. Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

 

​14. Fundsachen/Diebstahl

Die Veranstalterin ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival bei der Festival-Geschäftsstelle deponiert.

 

15. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Veranstalterin sind ein integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte abgeschlossen wurde.

 

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gipf-Oberfrick.

 

17. Datenschutz

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten sind Angaben über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen. Hierunter fällt beispielsweise Ihr Name, Ihre Telefonnummer, Ihre Anschrift, Ihre E-Mail- oder Ihre IP-Adresse.

 

Wir erheben, speichern und verarbeiten Ihre Daten für eigene Zwecke, z.B. zur Abwicklung Ihrer Bestellung in unserem Online-Shop. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die so weitergegebenen Daten dürfen von unseren Partnern lediglich zur Erfüllung ihrer Dienstleistung verwendet werden.

 

Cookies

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Was sind Cookies?

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Welche Daten sind in den Cookies gespeichert?

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Aarau, März 2024

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